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Muss man am Tag der Arbeit wirklich arbeiten? Was Arbeitnehmer wissen müssen

Der Tag der Arbeit ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiger gesetzlicher Feiertag, der traditionell für die Rechte der Beschäftigten steht. Doch was gilt, wenn man an einem Feiertag arbeiten muss? Welche Regelungen zum Thema Feiertagsarbeit und Arbeitsrecht gibt es genau? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte zu Feiertagen, insbesondere muss man am Tag der Arbeit arbeiten, und wie Sie als Arbeitnehmer Ihre Rechte wahrnehmen können,

Bedeutung der Tag der Arbeit als gesetzlicher Feiertag

Der Tag der Arbeit am 1. Mai ist ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland, der seit 1886 als Kampftag der Arbeiterbewegung begangen wird. Er symbolisiert die Rechte und Errungenschaften der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und steht für Völkerversöhnung und Menschenwürde.

Wichtige Fakten zum Tag der Arbeit:

Aspekt Beschreibung
Datum 1. Mai (jährlich)
Bedeutung Kampftag der Arbeiterbewegung
Status Gesetzlicher Feiertag in Deutschland
Typische Aktivitäten Demonstrationen, Kundgebungen, politische Aktionen

Übersicht gesetzlicher Feiertage 2025 in Deutschland

Übersicht gesetzlicher Feiertage 2025 in Deutschland

Das Jahr bietet mehrere gesetzliche Feiertage, die je nach Bundesland unterschiedlich sind. Die wichtigsten bundesweiten Feiertage sind:

Feiertag Datum Beschreibung
Neujahr 1. Januar Beginn des Kalenderjahres
Karfreitag variabel Gedenktag an die Kreuzigung Jesu
Ostermontag variabel Feiertag nach Ostersonntag
Tag der Arbeit 1. Mai Kampftag der Arbeiterbewegung
Christi Himmelfahrt variabel Christlicher Feiertag
Pfingstmontag variabel Feiertag nach Pfingsten
Tag der Deutschen Einheit 3. Oktober Nationalfeiertag Deutschlands
1. Weihnachtstag 25. Dezember Weihnachten
2. Weihnachtstag 26. Dezember Weihnachten

Hinweis: Je nach Bundesland können weitere Feiertage wie Fronleichnam oder Reformationstag gelten.

Beschäftigungsverbot an Feiertagen: Was sagt das Arbeitsrecht?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt, dass Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden dürfen (§ 9 ArbZG). Dies dient dem Schutz der Erholung und Gesundheit.

Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot gibt es für bestimmte Branchen:

  • Not- und Rettungsdienste

  • Krankenhäuser und Pflege

  • Gaststätten und Hotels

  • Landwirtschaft

  • Presse und Rundfunk

Diese Beschäftigten dürfen auch an Feiertagen arbeiten.

Arbeiten müssen an Feiertagen – Wann ist das erlaubt?

Arbeiten müssen an Feiertagen – Wann ist das erlaubt?

Ob Arbeitnehmer an Feiertagen arbeiten müssen, hängt von den arbeitsvertraglichen Regelungen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ab. Grundsätzlich gilt:

  • Arbeit an Feiertagen ist nur erlaubt, wenn vertraglich vereinbart oder tariflich geregelt.

  • Ohne solche Vereinbarungen haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen freien Tag an Feiertagen.

  • In Notfällen oder bei den Ausnahmen im ArbZG ist Arbeit an Feiertagen zulässig.

Arbeitszeit an Feiertagen: Gesetzliche Vorgaben

Die maximale Arbeitszeit an Feiertagen wird durch das Arbeitszeitgesetz bestimmt:

  • Höchstarbeitszeit: 8 Stunden pro Tag (in Ausnahmefällen bis 10 Stunden möglich)

  • Arbeitnehmer, die an Feiertagen arbeiten, haben Anspruch auf einen Ersatzruhetag

  • Arbeitszeit darf nicht die Regelarbeitszeit überschreiten

Zusammenfassung Arbeitszeit an Feiertagen:

Regelung Details
Max. Arbeitszeit 8 Stunden (ggf. 10 Stunden)
Ersatzruhetag Muss gewährt werden
Beschäftigungsverbot Grundsätzlich ja, mit Ausnahmen

Feiertagszuschläge: Wer hat Anspruch und wie hoch sind sie?

Feiertagszuschläge sind zusätzliche Zahlungen für die Arbeit an Feiertagen. Anspruch besteht häufig durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge.

Typische Zuschläge:

  • Mindestens 125 % des Grundlohns (z. B. 25 % Zuschlag)

  • In manchen Branchen bis zu 150 % des Grundlohns möglich

  • Zuschläge dürfen den Grundlohn nicht übermäßig übersteigen (§ 22 ArbZG)

Beispielhafte Zuschlagstabelle:

Art der Arbeit Zuschlag (Prozent des Grundlohns)
Sonn- und Feiertagsarbeit 25 % – 50 %
Arbeit an gesetzlichen Feiertagen Mindestens 25 % (125 % des Grundlohns)
Schichtarbeit an Feiertagen Bis zu 50 % oder mehr (je nach Tarif)

Muss man am Tag der Arbeit arbeiten: Besonderheiten für Not- und Rettungsdienste

Mitarbeiter in Not- und Rettungsdiensten sind von den regulären Feiertagsbeschränkungen ausgenommen. Ihre Arbeit ist essenziell, daher gelten besondere arbeitsrechtliche Regelungen:

  • Arbeitszeitbegrenzungen sind flexibler, aber geregelt

  • Anspruch auf Ersatzruhetage

  • Feiertagszuschläge sind meist tariflich festgelegt

  • Beispiel: Krankenhauspersonal arbeitet oft auch am Ostermontag oder Pfingstmontag

Ersatzruhetag: Freier Ausgleich für Arbeit an Feiertagen

Ersatzruhetag: Freier Ausgleich für Arbeit an Feiertagen

Wer an einem Feiertag arbeitet, hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Das bedeutet:

  • Der Arbeitnehmer erhält einen freien Tag als Ausgleich, meist innerhalb von 8 Wochen

  • Der Ersatzruhetag ist gesetzlich vorgeschrieben und darf nicht verweigert werden

  • Ist kein Ersatzruhetag möglich, kann der Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzliche Vergütung haben

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bei Feiertagsarbeit

Viele Details rund um Feiertagsarbeit regeln Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zusätzlich zum Arbeitszeitgesetz. Diese bestimmen oft:

  • Höhe der Feiertagszuschläge

  • Anspruch auf Ersatzruhetage

  • Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot

  • Sonderregelungen für bestimmte Branchen

Arbeitnehmer sollten folgende Dokumente prüfen:

  • Arbeitsvertrag

  • Tarifvertrag

  • Betriebsvereinbarung

Demonstrationen am Tag der Arbeit und deren arbeitsrechtliche Bedeutung

Am Tag der Arbeit finden bundesweit Demonstrationen und Kundgebungen statt, die für Arbeitnehmerrechte und soziale Gerechtigkeit eintreten. Für viele Beschäftigte ist dies ein politisch wichtiger Tag.

  • Arbeitgeber müssen die Teilnahme nicht zwingend erlauben

  • Teilnahme ist Ausdruck demokratischer Grundrechte

  • Häufig finden Demonstrationen vor oder nach der regulären Arbeitszeit statt

Fazit: Muss man am Tag der Arbeit arbeiten? Das sollten Sie wissen

  • Der Tag der Arbeit ist ein gesetzlicher Feiertag mit großer historischer Bedeutung.

  • An Feiertagen gilt grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot (§ 9 ArbZG) – Ausnahmen sind klar geregelt.

  • Arbeit an Feiertagen ist nur erlaubt, wenn vertraglich oder tariflich festgelegt.

  • Die maximale Arbeitszeit an Feiertagen beträgt 8 Stunden, mit Anspruch auf Ersatzruhetag.

  • Arbeitnehmer haben häufig Anspruch auf Feiertagszuschläge von mindestens 25 %.

  • Not- und Rettungsdienste sind wichtige Ausnahmen mit besonderen Regelungen.

  • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ergänzen das Arbeitszeitgesetz und sind für viele Details entscheidend.

  • Am Tag der Arbeit finden zahlreiche politische Aktionen statt, die die Bedeutung des Feiertags unterstreichen.

Mit diesem Wissen sind Sie gut gerüstet, um Ihre Rechte im Jahr rund um Feiertage und Feiertagsarbeit zu verstehen und gegebenenfalls durchzusetzen.

FAQ: Muss man am Tag der Arbeit arbeiten? Die wichtigsten Antworten auf einen Blick

Wird am Tag der Arbeit gearbeitet?

  • Grundsätzlich nein: Der 1. Mai ist ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland, an dem die meisten Arbeitnehmer frei haben.

  • Ausnahmen: Arbeit ist nur erlaubt, wenn es betriebliche Gründe gibt oder bestimmte Branchen betroffen sind (z. B. Not- und Rettungsdienste, Krankenhäuser, Gastronomie).

  • Rechtliche Grundlage: Das Arbeitszeitgesetz (§ 9 ArbZG) schützt Arbeitnehmer vor Arbeit an Feiertagen, mit klar definierten Ausnahmen.

Wer muss am 1. Mai arbeiten?

Beschäftigtengruppe Gründe für Arbeit am 1. Mai
Not- und Rettungsdienste Lebenswichtige Dienste, medizinische Versorgung
Krankenhauspersonal Rund-um-die-Uhr-Versorgung der Patienten
Gastronomie und Hotellerie Gästeversorgung, Hoteldienste
Medien, Presse und Rundfunk Informationsversorgung, Nachrichtenproduktion
Betriebe mit tariflicher oder vertraglicher Feiertagsarbeit Individuelle Vereinbarungen ermöglichen Arbeit

Wer hat frei am 1. Mai?

  • Alle Arbeitnehmer mit gesetzlichem Feiertagsschutz – also die Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland

  • Beschäftigte in Branchen ohne Ausnahmen vom Feiertagsbeschäftigungsverbot

  • Arbeitnehmer ohne vertragliche oder tarifliche Verpflichtung zur Feiertagsarbeit

  • Personen mit Anspruch auf Ersatzruhetage, falls sie an einem Feiertag gearbeitet haben

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