Wer regelmäßig auf eine Brille angewiesen ist, weiß: Die Anschaffung kann teuer sein – insbesondere, wenn sich die Sehschärfe regelmäßig ändert oder eine spezielle Sehhilfe benötigt wird. Doch gute Nachrichten: Du kannst deine Brille von Steuer absetzen und dir so einen Teil der Kosten zurückholen.
In diesem Artikel erfährst du, wie du dabei am besten vorgehst, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wo du die Kosten in der Steuererklärung eintragen musst. Der Artikel ist für alle interessant, die ihre Brille steuerlich geltend machen möchten – egal, ob als außergewöhnliche Belastung oder Werbungskosten.
Brille von Steuer absetzen: Was bedeutet das genau?
Wenn du eine Brille von Steuer absetzen möchtest, bedeutet das, dass du die Kosten für deine Sehhilfe als steuerlich relevante Ausgaben beim Finanzamt angibst. Dadurch reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen – und du bekommst unter Umständen Geld vom Staat zurück. Entscheidend ist, unter welche Kategorie du die Ausgaben einordnest: außergewöhnliche Belastung oder Werbungskosten.
Während die meisten Menschen ihre Brille als außergewöhnliche Belastung absetzen, ist eine steuerliche Berücksichtigung auch als Werbungskosten möglich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wichtig ist, dass du den richtigen Weg wählst und alle Nachweise einreichst, die das Finanzamt verlangt. Denn nur dann kannst du die Brille von Steuer absetzen und finanziell profitieren.
Brille von Steuer absetzen als außergewöhnliche Belastung
Die häufigste Möglichkeit, eine Brille von Steuer absetzen zu können, ist über die sogenannte außergewöhnliche Belastung. Damit sind Kosten gemeint, die dir zwangsläufig durch Krankheit entstehen – also Ausgaben, die du aus medizinischen Gründen tätigen musst und die nicht vermeidbar sind.
Brillen gehören laut Finanzamt zu den medizinischen Hilfsmitteln und fallen unter diese Regelung, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind. Voraussetzung ist in der Regel ein ärztliches Attest, das deine Sehschwäche bestätigt und die Notwendigkeit der Brille dokumentiert. Besonders wichtig: Die Brille muss primär aus medizinischen Gründen getragen werden – etwa weil du ohne Sehhilfe im Alltag eingeschränkt bist.
Ein weiterer Punkt ist die sogenannte zumutbare Eigenbelastung. Das bedeutet: Das Finanzamt erkennt deine Ausgaben erst dann an, wenn sie einen bestimmten Prozentsatz deines Einkommens überschreiten. Dieser Prozentsatz richtet sich nach Familienstand, Kinderanzahl und Einkünften. Nur die darüber hinausgehenden Kosten kannst du als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.
Brille von Steuer absetzen als Werbungskosten: Wann das möglich ist
In besonderen Fällen kannst du eine Brille von Steuer absetzen, indem du sie als Werbungskosten angibst. Das ist dann möglich, wenn du die Brille ausschließlich beruflich nutzt – zum Beispiel als spezielle Schutzbrille mit Sehschärfe im Labor oder bei sehr spezifischen Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätzen.
Ein klassisches Beispiel wäre eine Schutzbrille mit integrierter Sehstärke, die für deine Tätigkeit vorgeschrieben ist. Genauso kann eine Bildschirmarbeitsplatzbrille dazu gehören, wenn sie durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung empfohlen wurde. Wichtig: Es reicht nicht aus, dass du die Brille bei der Arbeit trägst. Sie muss explizit für den Beruf notwendig sein und darf nicht auch im privaten Alltag genutzt werden.
Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst und deine Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen, kannst du einen Teil der Brillenkosten steuerlich geltend machen. Du solltest dabei die berufliche Nutzung gut dokumentieren – etwa mit einem Schreiben deines Arbeitgebers oder einer medizinischen Empfehlung.
Voraussetzungen für das Absetzen der Brille
Damit du deine Brille von Steuer absetzen kannst, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese unterscheiden sich je nachdem, ob du die Kosten als außergewöhnliche Belastung oder als Werbungskosten geltend machen willst.
Für die außergewöhnliche Belastung brauchst du:
- ein ärztliches Attest oder eine Verordnung
- eine medizinische Begründung wie Sehschwäche oder andere Augenerkrankungen
- die Überschreitung der zumutbaren Eigenbelastung
Bei der steuerlichen Anerkennung als Werbungskosten gelten dagegen strengere Regeln. Die Brille muss ausschließlich beruflich verwendet werden – eine Doppelnutzung (z. B. auch im Alltag) ist nicht zulässig. Zudem solltest du belegen können, dass die Brille aufgrund deiner beruflichen Tätigkeit erforderlich ist.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du die Brille in der Steuererklärung eintragen und dir so einen Teil der Kosten für die Brille vom Finanzamt zurückholen.
Brille von Steuer absetzen in der Steuererklärung: So funktioniert’s
Damit du deine Brille steuerlich absetzen kannst, musst du die Ausgaben an der richtigen Stelle in der Steuererklärung eintragen. Bei außergewöhnlichen Belastungen erfolgt der Eintrag auf Seite 3 des Mantelbogens in der Rubrik „Weitere außergewöhnliche Belastungen“.
Wenn du deine Brille als Werbungskosten absetzen möchtest, musst du sie in der Anlage N unter „Werbungskosten“ eintragen. Achte darauf, die berufliche Notwendigkeit glaubhaft darzulegen. Falls das Finanzamt Rückfragen hat, solltest du Atteste, Belege oder Schreiben des Arbeitgebers bereithalten.
In beiden Fällen empfiehlt es sich, mit einem Steuerprogramm wie ELSTER oder einer kommerziellen Software zu arbeiten. Diese führen dich Schritt für Schritt durch die Eingabe – so geht’s einfach und du vergisst keine wichtigen Angaben.
Welche Nachweise fordert das Finanzamt?
Wer seine Brille von Steuer absetzen möchte, kommt um eine gewisse Dokumentation nicht herum. Das Finanzamt möchte sichergehen, dass die Ausgaben tatsächlich notwendig und korrekt eingeordnet sind.
Typische Nachweise sind:
- ein Attest des Augenarztes, das eine medizinische Notwendigkeit belegt
- Rechnungen für die Brille, ggf. mit ausgewiesener Sehschärfe
- bei Werbungskosten: Nachweis der beruflichen Nutzung durch den Arbeitgeber oder einen Betriebsarzt
Wenn du eine Brille für dein Kind absetzen möchtest, gilt ebenfalls: Du brauchst ein ärztliches Attest und eine genaue Dokumentation der entstandenen Kosten. Die Kosten für eine Brille werden nur dann berücksichtigt, wenn keine Erstattung durch die Krankenkasse erfolgt ist.
Was ist mit Kontaktlinsen, Sonnenbrille oder Schutzbrille?
Nicht nur die klassische Brille lässt sich steuerlich absetzen – auch Kontaktlinsen oder eine Sonnenbrille mit Sehschärfe können unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden. Voraussetzung ist auch hier die medizinische Notwendigkeit.
Kontaktlinsen gelten als gleichwertige Sehhilfen und sind genauso wie eine normale Brille als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Eine Sonnenbrille mit Sehstärke ist dann absetzbar, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig ist – etwa bei Lichtempfindlichkeit oder bestimmten Augenerkrankungen.
Eine Schutzbrille mit Sehfunktion, die im beruflichen Umfeld getragen wird, kann als Werbungskosten anerkannt werden – vorausgesetzt, sie ist vorgeschrieben und wird nicht privat genutzt.
Wenn das Kind eine Brille braucht: Was Eltern absetzen können
Wenn dein Kind eine Brille benötigt, kannst du die entsprechenden Ausgaben ebenfalls steuerlich geltend machen – meist im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung. Auch hier ist eine ärztliche Verordnung notwendig, ebenso wie der Nachweis, dass die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen wurden.
Gerade bei Familien mit mehreren Kindern kann die sogenannte zumutbare Eigenbelastung schneller überschritten werden, was dazu führt, dass mehr Kosten anerkannt werden. Die steuerliche Entlastung kann hier spürbar sein – besonders, wenn regelmäßig neue Brillen angeschafft werden müssen, weil sich die Sehschärfe verändert.
Auch Kosten für spezielle Kinderbrillen, Sportbrillen mit Sehstärke oder Ersatzbrillen können abgesetzt werden, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Fazit: Brille von Steuer absetzen
Die Möglichkeit, eine Brille von Steuer absetzen zu können, bietet vielen Menschen eine willkommene finanzielle Entlastung – gerade bei häufigem Brillenkauf oder steigenden Krankheitskosten. Egal ob du die Brille als außergewöhnliche Belastung oder als Werbungskosten ansetzt: Mit den richtigen Nachweisen und korrekten Angaben in der Steuererklärung kannst du bares Geld sparen.
Denke daran: Eine Brille ist ein medizinisches Hilfsmittel, und ihre Anschaffung stellt oft eine finanzielle Belastung dar. Nutze deshalb deine Chancen, um diese Belastung steuerlich geltend zu machen. Und nicht vergessen: Auch für dein Kind oder bei Kontaktlinsen gilt das Prinzip – vorausgesetzt, alle Bedingungen sind erfüllt.
Mit etwas Vorbereitung, den nötigen Unterlagen und der richtigen Eintragung kannst du deine Brille von Steuer absetzen und so deine Steuerlast spürbar senken.
FAQs: Brille von Steuer absetzen – Wir beantworten Ihre Fragen
Wie kann ich meine Brille steuerlich absetzen?
- Art der Absetzung: entweder als außergewöhnliche Belastung oder in seltenen Fällen als Werbungskosten
- Voraussetzungen bei außergewöhnlicher Belastung:
- medizinische Notwendigkeit muss nachgewiesen werden (z. B. durch Attest vom Augenarzt)
- die zumutbare Eigenbelastung muss überschritten sein
- Voraussetzungen bei Werbungskosten:
- Brille wird ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt
- keine private Nutzung (z. B. Schutzbrille mit Sehstärke)
- Nachweis über den beruflichen Einsatz (z. B. Bescheinigung vom Arbeitgeber)
- Eintrag in der Steuererklärung:
- bei außergewöhnlicher Belastung: Seite 3 des Mantelbogens
- bei Werbungskosten: Anlage N, Rubrik Werbungskosten
- Wichtige Unterlagen:
- Kaufbeleg mit Brillenwert
- ärztliches Attest
- ggf. Erstattungsnachweis der Krankenkasse (wenn vorhanden)
Kann ich die Kosten meiner Brille geltend machen?
Ja, du kannst die Kosten für deine Brille unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Wenn deine Brille medizinisch notwendig ist und du dafür ein ärztliches Attest hast, kannst du sie als außergewöhnliche Belastung in deiner Steuererklärung eintragen.
Eine vollständige oder teilweise Erstattung durch die Krankenkasse muss dabei berücksichtigt werden. Wenn die Brille ausschließlich beruflich genutzt wird, kannst du sie alternativ als Werbungskosten angeben. In jedem Fall musst du die entsprechenden Nachweise beim Finanzamt einreichen.
Können Kosten für Zahnersatz und Brillen von der Steuer abgesetzt werden?
Ja, sowohl Zahnersatz als auch Brillen zählen zu den medizinisch notwendigen Ausgaben und können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung berücksichtigt werden. In beiden Fällen ist ein ärztlicher Nachweis erforderlich, der die medizinische Notwendigkeit bestätigt.
Wichtig ist, dass die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschritten wird – erst dann erkennt das Finanzamt die Kosten steuerlich an. Auch bei diesen Ausgaben gilt: Nur der nicht von der Krankenkasse erstattete Teil kann steuerlich berücksichtigt werden.
Welche Kosten sind steuerlich absetzbar?
Kostenart | Absetzbarkeit | Erforderliche Nachweise | Beispiel |
---|---|---|---|
Brille bei Sehschwäche | außergewöhnliche Belastung | ärztliches Attest, Kaufbeleg | Alltagsbrille bei Sehschwäche |
Kontaktlinsen | außergewöhnliche Belastung | Attest, Rechnung | Monatslinsen bei medizinischer Notwendigkeit |
Sonnenbrille mit Sehstärke | außergewöhnliche Belastung (bei Bedarf) | medizinische Begründung, Attest | Sonnenbrille bei starker Lichtempfindlichkeit |
Schutzbrille mit Sehstärke | Werbungskosten | beruflicher Nachweis (z. B. Arbeitgeberbescheinigung) | Schutzbrille im Labor oder bei Maschinenarbeit |
Bildschirmarbeitsplatzbrille | Werbungskosten (selten) | arbeitsmedizinisches Gutachten | Spezielle PC-Brille für Bildschirmarbeitsplatz |
Zahnersatz | außergewöhnliche Belastung | Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt | Implantate oder Kronen |
Kinderbrille | außergewöhnliche Belastung | Attest, Quittung | Brille für schulpflichtiges Kind |
Ersatzbrille | außergewöhnliche Belastung (wenn nötig) | Attest, Begründung | Ersatz bei beschädigter oder verlorener Brille |