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Strom von der Steuer absetzen: So senkst du deine Energiekosten effektiv!

In Zeiten steigender Energiekosten ist es für viele sinnvoll, die eigenen Ausgaben im Haushalt zu reduzieren. Eine Möglichkeit, dies zu tun, besteht darin, Energiekosten steuerlich absetzen zu können.

Besonders für Selbstständige und Arbeitnehmer im Homeoffice ist dies eine wichtige Möglichkeit, Kosten zu senken und Steuern zu sparen. Hier erfährst du, wie du Strom von der Steuer absetzen kannst, welche Ausgaben absetzbar sind und welche Voraussetzungen du beachten solltest.

Was bedeutet „Energiekosten steuerlich absetzen“?

Energiekosten steuerlich absetzen bedeutet, dass du bestimmte Ausgaben für Energie (wie Strom und Heizkosten) in deiner Steuererklärung angeben und somit von der Steuerlast befreien kannst. Das ist besonders für Selbstständige und Berufspendler interessant, aber auch für Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, gibt es Vorteile. Wenn du diese Kosten steuerlich geltend machst, kannst du unter Umständen deine Steuerlast mindern.

Wichtigste Punkte:

  • Energiekosten wie Strom und Heizung können abgesetzt werden.

  • Nur beruflich genutzte Anteile der Energiekosten sind absetzbar.

  • Die Nachweisbarkeit der Kosten ist entscheidend.

Welche Energiekosten kannst du absetzen?

Welche Energiekosten kannst du absetzen?

Es gibt eine Reihe von Energiekosten, die du in der Steuererklärung angeben kannst. Dazu gehören vor allem:

Energiekosten Absetzbar?
Stromkosten Ja, wenn sie beruflich genutzt werden.
Heizungskosten Ja, wenn sie im Arbeitszimmer genutzt werden.
Wasserkosten Ja, anteilig für beruflich genutzte Bereiche.
Gas- und Öl-Kosten Ja, anteilig für beruflich genutzte Räume.

Wichtig:

  • Privater Anteil der Energiekosten bleibt unberücksichtigt.

  • Nur die beruflich genutzten Anteile sind absetzbar.

Wie setze ich Stromkosten im Homeoffice ab?

Stromkosten im Homeoffice können steuerlich abgesetzt werden, wenn du nachweisen kannst, dass du die Stromversorgung für berufliche Zwecke nutzt. Dies gilt sowohl für Geräte, die du im Arbeitszimmer verwendest, als auch für die Stromversorgung von Computern, Druckern und anderen Bürogeräten.

Berechnung der absetzbaren Stromkosten:

  1. Wohnfläche deines Arbeitszimmers: Berechne den Anteil der Wohnfläche, die dein Arbeitszimmer einnimmt.

  2. Stromkosten insgesamt: Addiere alle Stromkosten des Jahres.

  3. Absetzbarer Anteil: Berechne den beruflich genutzten Anteil (z. B. 10 % der Stromkosten, wenn dein Arbeitszimmer 10 % der Gesamtfläche ausmacht).

Beispiel:

  • Gesamte Stromkosten im Jahr: 1.200 €

  • Arbeitszimmeranteil (10 %): 120 € können als beruflich bedingte Kosten abgesetzt werden.

Strom von der Steuer absetzen: Sind die Energiekosten im Arbeitszimmer absetzbar?

Ja, Energiekosten im Arbeitszimmer sind absetzbar, wenn das Arbeitszimmer hauptberuflich genutzt wird. Du kannst die Strom- und Heizkosten für ein separates Arbeitszimmer, das du ausschließlich beruflich nutzt, anteilig von der Steuer absetzen. Wichtig ist, dass du den Anteil der beruflichen Nutzung genau nachweisen kannst.

Absetzbare Kosten im Arbeitszimmer:

  • Stromkosten für Geräte wie Computer, Drucker und Lampen.

  • Heizkosten, wenn sie auf das Arbeitszimmer entfallen.

Berechnung:

Kosten Anteil absetzbar
Stromkosten Prozentual basierend auf der Fläche des Arbeitszimmers.
Heizungskosten Anteilig je nach Nutzung des Arbeitszimmers.

Kann ich die Kosten für Strom von der Steuer absetzen, wenn ich ein E-Auto lade?

Ja, auch die Kosten für das Laden eines E-Autos können steuerlich abgesetzt werden, wenn das E-Auto beruflich genutzt wird. Die Stromkosten für das Laden des Fahrzeugs sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar, wenn das Fahrzeug für berufliche Fahrten genutzt wird. Falls du das Auto auch privat nutzt, kannst du nur den beruflichen Anteil der Stromkosten absetzen.

Schritte zur Absetzung:

  • Berufliche Nutzung des Fahrzeugs nachweisen.

  • Ladekosten dokumentieren.

  • Nur den beruflichen Anteil der Ladezeiten absetzen.

Welche Rolle spielt die Homeoffice-Pauschale bei den Energiekosten?

Welche Rolle spielt die Homeoffice-Pauschale bei den Energiekosten?

Die Homeoffice-Pauschale ist eine Pauschale, die für das Arbeiten im Homeoffice im Jahr 2023 und 2024 genutzt werden kann. Sie erlaubt es dir, bestimmte Kosten wie Strom, Heizung und Internetpauschale pauschal in deiner Steuererklärung geltend zu machen. Du kannst 6 € pro Tag anrechnen lassen, wenn du mindestens einen Tag im Homeoffice arbeitest.

Homeoffice-Pauschale Vorteile
6 € pro Tag Einfaches Absetzen ohne detaillierte Nachweise.
Maximal 210 Tage Bis zu 1.260 € jährlich absetzbar.

Die Homeoffice-Pauschale ist besonders dann vorteilhaft, wenn du keine exakten Kosten nachweisen möchtest. Wenn du jedoch genauere Ausgaben für Strom und Heizung hast, die du absetzen möchtest, ist eine detaillierte Berechnung sinnvoll.

Energiekosten absetzen als Selbstständiger: Was du wissen musst

Für Selbstständige gelten ähnliche Regeln wie für Angestellte, jedoch gibt es hier oft mehr Flexibilität, da du die Kosten für deine Betriebsausgaben detailliert absetzen kannst. Stromkosten, Heizkosten und Wasser können als Betriebsausgaben in deiner Steuererklärung angegeben werden, wenn sie für die Geschäftstätigkeit notwendig sind.

Beispiel für Betriebsausgaben:

  • Strom für Büros und Arbeitszimmer: Absetzbar, wenn sie für die Geschäftstätigkeit genutzt werden.

  • Heizungskosten: Absetzbar für den Raum, der beruflich genutzt wird.

Wie kannst du doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen?

Wenn du aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung führen musst, kannst du auch die Energiekosten für diese Wohnung steuerlich geltend machen. Dazu gehören Strom-, Wasser- und Heizkosten. Diese können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn die Wohnung tatsächlich für die berufliche Tätigkeit genutzt wird.

Voraussetzungen:

  • Zweitwohnung muss beruflich genutzt werden.

  • Kosten müssen nachweisbar und anteilig geltend gemacht werden.

Welche Voraussetzungen gelten für das steuerliche Absetzen von Energiekosten?

Die wichtigste Voraussetzung, um Energiekosten von der Steuer absetzen zu können, ist der berufliche Bezug der Ausgaben. Es muss klar sein, dass die Energiekosten durch berufliche Tätigkeiten verursacht wurden. Dabei ist es unerheblich, ob du selbstständig bist oder als Angestellter arbeitest – entscheidend ist der berufliche Kontext.

Beruflich relevante Ausgaben:

  • Arbeitszimmer.

  • Homeoffice.

  • E-Auto für berufliche Fahrten.

Tipps, um Energiekosten zu senken und mehr Steuern zu sparen

Tipps, um Energiekosten zu senken und mehr Steuern zu sparen

  • Nutze eine energieeffiziente Heizung: Dies kann dir helfen, die Heizkosten zu senken, die du steuerlich absetzen kannst.

  • Setze auf erneuerbare Energien: Wenn du ein E-Auto fährst oder Solarenergie nutzt, kannst du die Stromkosten für diese Energien oft steuerlich absetzen.

  • Dokumentiere deine Nutzung genau: Notiere, wie oft du dein Homeoffice und Arbeitszimmer nutzt, um den Anteil der Energiekosten korrekt anzugeben.

Fazit: So kannst du Strom von der Steuer absetzen und Steuern sparen

Strom von der Steuer absetzen kann eine effektive Methode sein, um deine Steuerlast zu senken – insbesondere für Selbstständige, Arbeitnehmer im Homeoffice und diejenigen, die ein Arbeitszimmer nutzen. Stelle sicher, dass du nur den beruflich genutzten Anteil der Stromkosten geltend machst und alle relevanten Ausgaben korrekt dokumentierst. So kannst du von den steuerlichen Vorteilen profitieren und deine Energiekosten von der Steuer absetzen.

FAQ: Häufige Fragen zum Thema „Strom von der Steuer absetzen“

1. Kann ich die GEZ von der Steuer absetzen?

Die GEZ-Gebühren (Rundfunkbeitrag) können nur unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden. In den meisten Fällen sind diese Gebühren privater Natur und daher nicht steuerlich absetzbar. Wenn du jedoch ein Arbeitszimmer oder ein beruflich genutztes Büro zu Hause hast, können die anteiligen GEZ-Gebühren für das Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.

Wann du die GEZ absetzen kannst:

  • Du nutzt den Rundfunkbeitrag für berufliche Zwecke (z.B. beruflich genutzte Geräte wie ein Arbeitszimmer-TV).

  • Du hast ein häusliches Arbeitszimmer, das überwiegend beruflich genutzt wird.

2. Kann ich Strom, Gas und Wasser von der Steuer absetzen?

Ja, du kannst Strom-, Gas- und Wasserkosten steuerlich absetzen – jedoch nur anteilig, wenn diese für berufliche Zwecke genutzt werden. Die genauen Absetzarten hängen davon ab, wie du diese Kosten im Arbeitszimmer oder Homeoffice verwendest.

 

Energiekosten Absetzbar Hinweise
Stromkosten Ja, wenn sie für berufliche Nutzung anfallen. Berechne den anteiligen Verbrauch für das Arbeitszimmer.
Gas- und Heizkosten Ja, wenn sie im Arbeitszimmer oder Homeoffice genutzt werden. Anteil muss nachgewiesen werden.
Wasserkosten Ja, anteilig, wenn das Arbeitszimmer oder Homeoffice auch Wasser benötigt. Berechne den Anteil der beruflichen Nutzung.

Wichtige Hinweise:

  • Privater Anteil bleibt unberücksichtigt.

  • Nur beruflich genutzte Anteile können abgesetzt werden.

3. Was ist alles steuerlich absetzbar?

Es gibt eine Vielzahl von Ausgaben, die du steuerlich absetzen kannst. Diese fallen in verschiedene Kategorien wie Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Haushaltsnahe Dienstleistungen.

Zu den häufigsten steuerlich absetzbaren Kosten gehören:

  • Arbeitszimmerkosten: Strom, Heizung und Miete für ein ausschließlich beruflich genutztes Zimmer.

  • Reisekosten: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

  • Fortbildungskosten: Weiterbildungskosten für berufliche Zwecke.

  • Bürobedarf: Ausgaben für beruflich genutzte Büromaterialien.

  • Kosten für ein E-Auto: Lade-Stromkosten, wenn es für berufliche Fahrten genutzt wird.

 

Ausgaben Absetzbar
Reisekosten Ja, bei beruflich bedingten Fahrten.
Arbeitszimmer Ja, wenn es ausschließlich beruflich genutzt wird.
Fortbildungskosten Ja, für beruflich notwendige Weiterbildungen.
Bürobedarf Ja, wenn der Bedarf für die Arbeit notwendig ist.

4. Welche privaten Kosten kann man von der Steuer absetzen?

Einige private Kosten können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden, wenn sie beruflich bedingt sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Homeoffice-Pauschale: Wenn du im Homeoffice arbeitest, kannst du 6 € pro Tag für maximal 210 Tage (1.260 € jährlich) absetzen. .

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Ausgaben für die Reinigung oder Pflege von Haushaltsgegenständen.

  • Kinderbetreuungskosten: Ein Teil der Kinderbetreuungskosten kann von der Steuer abgesetzt werden, wenn du beruflich bedingte Aufwendungen nachweisen kannst.

 

Private Kosten Absetzbar
Homeoffice-Pauschale Ja, 6 € pro Tag (maximal 1.260 € jährlich).
Haushaltsnahe Dienstleistungen Ja, bis zu 20 % der Kosten (maximal 4.000 € jährlich).
Kinderbetreuungskosten Ja, wenn berufliche Notwendigkeit besteht
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