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Ist Rosenmontag ein gesetzlicher Feiertag? Fakten und arbeitsrechtliche Realität

Die Narren sind los, die Straßen sind bunt und die Stimmung erreicht ihren Siedepunkt. Wenn der Kölner Dom unter dem „Alaaf“ der Jecken bebt und in Mainz das „Helau“ durch die Gassen schallt, stellt sich für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland jedes Jahr die gleiche brennende Frage: Ist Rosenmontag ein gesetzlicher Feiertag?

Während die Antwort für leidenschaftliche Karnevalisten eine Herzensangelegenheit ist, blickt die Personalabteilung nüchtern auf den Kalender. In diesem Beitrag klären wir auf, warum der höchste Feiertag der Narren rechtlich gesehen oft auf wackeligen Beinen steht und wie Sie trotzdem zu Ihrem freien Tag kommen.

Rosenmontag: Der emotionale Höhepunkt der Session

Der Rosenmontag markiert den absoluten Peak der Karnevalszeit. Er fällt traditionell auf den Montag vor dem Aschermittwoch und ist der Tag der großen Umzüge. Für viele Menschen im Rheinland, in Westfalen oder in den Hochburgen Schwabens ist dieser Tag kulturell tief verwurzelt.

Man trifft sich, feiert gemeinsam und lässt den Alltag hinter sich. Doch so groß die gesellschaftliche Bedeutung auch sein mag, sie korreliert leider nicht automatisch mit dem Arbeitszeitgesetz.

Ist Rosenmontag ein gesetzlicher Feiertag?

Ist Rosenmontag ein gesetzlicher Feiertag

Die kurze und für viele schmerzhafte Antwort lautet: Nein. In keinem einzigen Bundesland in Deutschland ist Rosenmontag ein gesetzlicher Feiertag. Auch wenn in Städten wie Köln, Düsseldorf oder Mainz das öffentliche Leben nahezu stillsteht, bleibt der Tag rechtlich gesehen ein ganz gewöhnlicher Montag.

Anders als bei fest verankerten Tagen wie dem Ersten Mai oder dem Tag der Deutschen Einheit gibt es keinen bundesweiten oder landesrechtlichen Schutz, der die Arbeitspflicht automatisch aufhebt.

Wer nicht erscheint, begeht im schlimmsten Fall eine Arbeitsverweigerung – es sei denn, es wurden im Vorfeld entsprechende Vorkehrungen getroffen.

Ist der Rosenmontag ein Werktag?

Da er kein gesetzlicher Feiertag ist, gilt: Ist der Rosenmontag ein Werktag? Ja, absolut. Das bedeutet, dass Geschäfte regulär öffnen dürfen, die Post zugestellt wird und grundsätzlich die Pflicht zur Arbeitsleistung besteht.

Für Pendler bedeutet das oft Frust, wenn sie zwischen feiernden Massen versuchen, pünktlich ins Büro zu kommen, während die Infrastruktur in den Innenstädten massiv eingeschränkt ist.

Karneval und der Job: So sichern Sie sich die Freistellung

Wenn der Gesetzgeber nicht hilft, müssen andere Regelungen her. Es gibt verschiedene Wege, wie Sie einen freien Rosenmontag genießen können, ohne Ärger mit dem Chef zu riskieren:

Der klassische Urlaubsantrag

Der sicherste Weg ist das Einreichen eines regulären Urlaubstages. Da Karneval jedoch ein beliebtes Zeitfenster ist, gilt oft das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Arbeitgeber müssen Urlaubswünsche zwar berücksichtigen, können sie aber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Betriebliche Übung

Hier wird es interessant: Hat Ihr Arbeitgeber in den letzten drei Jahren vorbehaltlos allen Mitarbeitern am Rosenmontag frei gegeben, könnte eine sogenannte „betriebliche Übung“ entstanden sein.

In diesem Fall haben Sie unter Umständen einen Rechtsanspruch auf die Freistellung, da sich das Verhalten des Arbeitgebers verfestigt hat.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

In vielen Regionen, besonders im Rheinland, enthalten Tarifverträge spezielle Klauseln zum Karneval.

Oft ist dort festgelegt, dass der Betrieb ab einer gewissen Uhrzeit (meist ab 11:11 Uhr) ruht oder der Tag komplett arbeitsfrei ist. Ein Blick in den eigenen Arbeitsvertrag oder eine kurze Nachfrage beim Betriebsrat bringt hier schnell Klarheit.

Das öffentliche Leben: Eingeschränkt, aber nicht geschlossen

Obwohl der Tag kein offizieller Ruhetag ist, fühlt er sich in den Karnevalshochburgen genau so an. Behörden, Banken und kleinere Geschäfte haben ihre Öffnungszeiten oft stark eingeschränkt.

Wer am Rosenmontag dringende Behördengänge erledigen muss, sollte dies im Vorfeld prüfen. Meist bleiben die Türen ab Mittag geschlossen, damit auch die Angestellten am Zoch teilnehmen können.

Auch der öffentliche Nahverkehr läuft im Ausnahmezustand. Busse und Bahnen fahren oft nach Sonderplänen, und viele Straßen sind für den Autoverkehr komplett gesperrt.

Brauchtumspflege: Was sagt man am Rosenmontag?

Brauchtumspflege Was sagt man am RosenmontagBrauchtumspflege Was sagt man am Rosenmontag

Wer sich ins Getümmel stürzt, sollte nicht nur wissen, ob er frei hat, sondern auch, wie er sich artikuliert. Die Frage „Was sagt man am Rosenmontag?“ lässt sich nicht pauschal beantworten, da sie stark von der Region abhängt:

  • Köln: Hier ist das „Alaaf“ Gesetz. Wer „Helau“ ruft, outet sich sofort als Tourist oder, noch schlimmer, als Düsseldorfer.
  • Düsseldorf & Mainz: Hier schallt ein kräftiges „Helau“ durch die Straßen.
  • Süddeutschland: In der schwäbisch-alemannischen Fastnacht hört man oft ein herzliches „Narri-Narro“.

Sollten Sie sich unsicher sein, hilft meist ein freundliches „Bütze“ (ein Küsschen auf die Wange) oder einfach ein Lächeln und das Mitsingen der bekannten Schunkellieder. Mehr über die kulturellen Hintergründe und die Geschichte des Brauchtums erfahren Sie beim Bund Deutscher Karneval.

Fazit: Ist Rosenmontag ein gesetzlicher Feiertag?

Zusammenfassend lässt sich sagen: Auch wenn Rosenmontag kein Feiertag im juristischen Sinne ist, so ist er doch ein Tag der kulturellen Ausnahme. Wer den Tag für den Besuch eines Umzugs nutzen möchte, sollte frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen oder einen Urlaubstag einplanen.

Für alle, die arbeiten müssen: Lassen Sie sich die Laune nicht verderben. Oft ist die Stimmung im Büro an diesem Tag ohnehin lockerer, und vielleicht gibt es ja zumindest Berliner (oder Krapfen/Pfannkuchen) für alle Kollegen.

Eine Übersicht über die gesetzlichen Feiertage der kommenden Jahre finden Sie zur besseren Planung auch auf DGB.de.

Wir wünschen Ihnen eine fröhliche fünfte Jahreszeit – egal, ob im Kostüm auf der Straße oder am Schreibtisch im Büro!

 

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