Hier erfährst du, wie du deinen Monitor von der Steuer absetzen kannst, welche Voraussetzungen dafür notwendig sind und wie du von möglichen Steuervergünstigungen profitieren kannst. Lies weiter, um zu erfahren, wie du deine Arbeitsmittel optimal in der Steuererklärung ansetzt und möglicherweise Geld zurückbekommst.
Was sind absetzbare Arbeitsmittel?
Absetzbare Arbeitsmittel sind Geräte, die du für deine berufliche Tätigkeit nutzt und die du in deiner Steuererklärung geltend machen kannst. Diese Arbeitsmittel können helfen, deine Steuerlast zu senken und dir eventuell Geld zurückzubringen.
Beispiele für absetzbare Arbeitsmittel:
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Computer
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Monitore
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Laptops
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Drucker
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Büroausstattung
Die Geräte müssen in erster Linie für berufliche Zwecke genutzt werden. Die steuerliche Absetzung funktioniert, indem du die Kosten für diese Arbeitsmittel als Werbungskosten in deiner Steuererklärung anführst.
Wie kannst du deinen Monitor von der Steuer absetzen?
Ein Monitor, der in deinem Arbeitsumfeld verwendet wird, kann steuerlich abgesetzt werden, wenn du ihn für berufliche Zwecke nutzt. Bei der steuerlichen Absetzung gibt es jedoch einige Details zu beachten:
Voraussetzung | Was kannst du absetzen? |
---|---|
Monitore nur beruflich genutzt | Den vollen Kaufpreis des Monitors |
Monitore auch privat genutzt | Nur den Anteil der beruflichen Nutzung |
Tipp: Achte darauf, dass du den Anteil der beruflichen Nutzung korrekt angibst, wenn du den Monitor auch privat verwendest. Falls du den Monitor zu 70 % beruflich und zu 30 % privat nutzt, kannst du nur 70 % der Kosten absetzen.
Kannst du deinen Computer auch privat absetzen?
Ja, auch ein Computer, den du sowohl beruflich als auch privat nutzt, kann steuerlich abgesetzt werden. Die steuerliche Absetzung erfolgt auf Basis des beruflichen Anteils der Nutzung.
Voraussetzung | Was kannst du absetzen? |
---|---|
Computer nur beruflich genutzt | Den vollen Kaufpreis des Computers |
Computer auch privat genutzt | Nur den beruflichen Anteil der Kosten |
Beispiel: Du nutzt deinen Computer zu 60 % für die Arbeit und zu 40 % privat? Dann kannst du nur 60 % der Anschaffungskosten in deiner Steuererklärung absetzen.
Was bedeutet „Arbeitsmittel absetzen“ in der Steuererklärung?
„Arbeitsmittel absetzen“ bedeutet, dass du die Kosten für Geräte, die du für deine Arbeit benötigst, in deiner Steuererklärung als Werbungskosten anführen kannst. Diese Werbungskosten mindern dein zu versteuerndes Einkommen und können so zu einer Steuererstattung führen.
Wichtige Hinweise:
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Liste alle relevanten Arbeitsmittel auf.
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Dokumentiere den Anteil der beruflichen Nutzung, wenn du Geräte sowohl privat als auch beruflich nutzt.
Wie hoch sind die Kosten, die du absetzen kannst?
Die Höhe der absetzbaren Kosten hängt davon ab, wie du die Geräte nutzt. Wenn du ein Arbeitsmittel ausschließlich beruflich nutzt, kannst du die gesamten Anschaffungskosten absetzen. Bei einer gemischten Nutzung ist nur der berufliche Anteil absetzbar.
Gerät | Absetzbar bei vollständiger beruflicher Nutzung | Absetzbar bei gemischter Nutzung |
---|---|---|
Monitor | Kaufpreis | Beruflicher Anteil |
Computer | Kaufpreis | Beruflicher Anteil |
Laptop | Kaufpreis | Beruflicher Anteil |
Tipp: Geringwertige Wirtschaftsgüter wie Monitore unter 800 Euro netto können sofort in voller Höhe abgesetzt werden.
Was ist beim Homeoffice zu beachten?
Auch im Homeoffice kannst du Arbeitsmittel steuerlich absetzen, wenn du diese überwiegend beruflich nutzt. Der Anteil der beruflichen Nutzung muss jedoch nachgewiesen werden.
Checkliste Homeoffice:
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Rechnung aufbewahren: Achte darauf, alle Rechnungen für Computer, Monitore und anderes Zubehör aufzubewahren.
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Berufliche Nutzung nachweisen: Du musst den Anteil der beruflichen Nutzung dokumentieren, vor allem, wenn du die Geräte auch privat nutzt.
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Absetzung im Homeoffice: Die Kosten für Geräte im Homeoffice können in der Regel zu 100 % abgesetzt werden, wenn die Geräte ausschließlich beruflich genutzt werden.
Wie viel Prozent der Kosten sind absetzbar?
Bei einer gemischten Nutzung (beruflich und privat) musst du den Anteil der beruflichen Nutzung angeben. Dieser Prozentsatz entscheidet darüber, wie viel du absetzen kannst.
Beispiel für die Berechnung:
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Monitor: Berufliche Nutzung 80 %, private Nutzung 20 % → Du kannst 80 % der Kosten absetzen.
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Computer: Berufliche Nutzung 50 %, private Nutzung 50 % → Du kannst 50 % der Kosten absetzen.
Wichtig: Schätze den Anteil der beruflichen Nutzung möglichst genau, um keine Fehler in der Steuererklärung zu machen.
Was passiert, wenn du Arbeitsmittel privat nutzt?
Wenn du Arbeitsmittel auch privat nutzt, kannst du nur den Anteil der beruflichen Nutzung absetzen. Das bedeutet, dass du nicht den vollen Kaufpreis geltend machen kannst, wenn du das Gerät auch für private Zwecke nutzt.
Beispiel:
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Monitor: Du nutzt den Monitor zu 70 % für die Arbeit und zu 30 % privat → Du kannst nur 70 % der Kosten absetzen.
Tipp: Stelle sicher, dass du den Anteil der beruflichen Nutzung genau angibst, um Probleme bei der Steuererklärung zu vermeiden.
Können gebrauchte Arbeitsmittel abgesetzt werden?
Ja, auch gebrauchte Arbeitsmittel wie Computer und Monitore können steuerlich abgesetzt werden. Die Absetzung erfolgt nach denselben Regeln wie bei neuen Geräten. Wenn du gebrauchte Geräte kaufst, solltest du den Kaufpreis und den Zustand des Geräts dokumentieren, um bei einer Steuerprüfung nachweisen zu können, dass es sich um ein Arbeitsmittel handelt.
Tipp: Bei gebrauchten Geräten muss der Kaufpreis realistisch und der Zustand des Geräts dokumentiert werden.
Wie kannst du Werbungskosten korrekt angeben?
Werbungskosten wie die Kosten für Arbeitsmittel musst du in der Steuererklärung korrekt angeben, um eine Steuererstattung zu erhalten. Achte darauf, alle relevanten Geräte und deren berufliche Nutzung aufzulisten.
Tipps zur korrekten Angabe:
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Führe eine Liste der absetzbaren Arbeitsmittel.
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Dokumentiere den Anteil der beruflichen Nutzung.
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Bewahre alle Rechnungen und Nachweise auf.
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Nutze Software wie WISO Steuer, um Fehler zu vermeiden.
Fazit: Monitor von der Steuer absetzen – So geht’s richtig!
Die Möglichkeit, deinen Monitor von der Steuer abzusetzen, bietet dir eine hervorragende Gelegenheit, deine beruflichen Kosten zu senken und eventuell Geld zurückzubekommen.
Achte darauf, dass du die richtige Nutzung dokumentierst und die Voraussetzungen für die sofortige Absetzung oder Abschreibung über mehrere Jahre prüfst. Mit der richtigen Vorgehensweise kannst du sicherstellen, dass du alle steuerlichen Vorteile nutzt.
Häufige Fragen: Monitor von der Steuer absetzen – Alles, was du wissen musst
Kann ein Monitor sofort abgeschrieben werden?
Ja, ein Monitor kann unter bestimmten Bedingungen sofort abgeschrieben werden. Wenn der Monitor die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 Euro netto nicht überschreitet, kannst du die gesamten Kosten direkt im Jahr der Anschaffung absetzen.
Wichtige Punkte:
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Monitor unter 800 Euro netto: Sofortige Absetzung möglich.
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Monitor über 800 Euro netto: Muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden (in der Regel über 3 Jahre).
Beispiel:
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Monitorpreis: 500 Euro netto
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Abschreibung: Sofort absetzbar in voller Höhe
Fazit:
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Kleinere Monitore: Sofort absetzbar, wenn unter 800 Euro netto.
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Teurere Monitore: Werden über die Nutzungsdauer von mehreren Jahren abgeschrieben.
Welche Geräte kann man von der Steuer absetzen?
Du kannst eine Vielzahl von Geräten und Arbeitsmitteln von der Steuer absetzen, wenn sie überwiegend für berufliche Zwecke genutzt werden. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Geräte:
Gerät | Absetzbar bei beruflicher Nutzung |
---|---|
Computer | Ja, wenn beruflich genutzt. |
Monitor | Ja, auch bei gemischter Nutzung (beruflich & privat). |
Laptop | Ja, unter gleichen Bedingungen wie Computer. |
Drucker | Ja, wenn für berufliche Zwecke genutzt. |
Büroausstattung | Ja, z.B. Schreibtische, Stühle, Lampen. |
Software | Ja, z.B. Programme zur Arbeitserledigung. |
Tipp: Die Geräte müssen nachweislich für die berufliche Tätigkeit verwendet werden. Bei gemischter Nutzung wird nur der berufliche Anteil abgesetzt.
Kann ich meinen privaten Computer von der Steuer absetzen?
Ja, du kannst deinen privaten Computer von der Steuer absetzen, wenn du ihn auch beruflich nutzt. Die Absetzung erfolgt jedoch nur anteilig je nach beruflichem Nutzungsanteil.
Beispiel zur Berechnung:
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Berufliche Nutzung: 70 %
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Private Nutzung: 30 %
Abzugsfähiger Anteil: 70 % der Kosten können abgesetzt werden.
Nutzung | Anteil der absetzbaren Kosten |
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100 % beruflich | 100 % der Kosten absetzbar |
50 % beruflich, 50 % privat | 50 % der Kosten absetzbar |