Die Infektionsschutzbelehrung ist im Gesundheitswesen und in vielen anderen Bereichen, in denen Hygienestandards und der Schutz vor Infektionskrankheiten sehr wichtig sind, absolut unverzichtbar. Ganz besonders Personen, die in der Gastronomie, im Gesundheitswesen oder in der Lebensmittelproduktion arbeiten, müssen laut Gesetz bei einer solchen Belehrung mitmachen. Das bedeutet zwar Aufwand, hat aber einen guten Grund.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen bis ins kleinste Detail, wer überhaupt an einer Infektionsschutzbelehrung teilnehmen muss und warum das so ist.
Was versteht man unter einer Infektionsschutzbelehrung?
Die Infektionsschutzbelehrung ist eine Schulung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und mittlerweile auch von Plattformen wie infektionsschutzbelehrungonline.de angeboten wird. Zu finden ist diese Vorschrift im Infektionsschutzgesetz (IfSG) und das Ziel der Belehrung ist ganz klar. Arbeitnehmer sollen aufgeklärt werden, wie und wodurch sie sich anstecken können und verstehen, wie sie selbst zur Eindämmung von Krankheitsausbrüchen beitragen können.
Vor allem für diejenigen ist die Schulung wichtig, die direkt mit Lebensmitteln oder Personen arbeiten, wie zum Beispiel in der Gastronomie, im Krankenhaus oder auch in der Pflege.
Wer ist verpflichtet, eine Infektionsschutzbelehrung mitzumachen?
Das ist schnell beantwortet, nämlich jeder, der beruflich mit Lebensmitteln arbeitet. Laut § 43 des IfSG müssen diese Angestellten ohne Ausnahmen eine Infektionsschutzbelehrung mitmachen. Mittlerweile ist es aber einfacher geworden, denn es geht auch auf Plattformen online. Schauen wir uns mal diejenigen an, die nicht an so einer Infektionsschutzbelehrung vorbeikommen:
- Köche, Kellner und andere Beschäftigte in der Gastronomie
- Mitarbeiter in Lebensmittelbetrieben
- Pflegekräfte und Ärzte
- Reinigungspersonal in Krankenhäusern.
Sie können diese Belehrung auch nicht irgendwann machen, sondern müssen sie gemacht haben, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen. Sollten Sie sich entscheiden, die Infektionsschutzbelehrung in Person zu machen, können Sie das beim Gesundheitsamt oder einer autorisierten Stelle tun.
Wie läuft eine Infektionsschutzbelehrung ab?
Die Infektionsschutzbelehrung kann heutzutage auf jeden Fall nicht nur direkt vor Ort gemacht werden, sondern Sie haben auch die Chance, sie von zu Hause aus online mitzumachen. Teilnehmer erhalten während der Belehrung Informationen zu den wichtigsten Infektionskrankheiten wie Hepatitis A, Salmonellen oder Noroviren und alles zum Schutz vor Infektionskrankheiten.
Außerdem erfahren Sie auch alles zu den Hygienevorschriften. Nach Abschluss der Belehrung bekommen Sie eine Bescheinigung und die müssen Sie dann Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Die Infektionsschutzbelehrung online zu absolvieren, das ist natürlich ganz besonders praktisch. Hierfür gibt es genügend Plattformen, die eine schnelle und einfache Lösung im Programm haben, um die Schulung ortsunabhängig mitzumachen.
Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Infektionsschutzbelehrung
Die Einhaltung der Infektionsschutzbelehrung ist gesetzlich vorgeschrieben, und Verstöße können ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter ohne Belehrung beschäftigen, riskieren hohe Bußgelder und behördliche Maßnahmen. Auch Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Bescheinigung jederzeit vorweisen zu können.
Fehlt diese, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung. Die Einhaltung dieser Vorschrift schützt nicht nur die Gesundheit aller, sondern verhindert auch rechtliche Risiken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Deshalb sollte die Belehrung stets ernst genommen werden.
Die Infektionsschutzbelehrung muss in der Regel einmalig vor Arbeitsbeginn absolviert werden. Allerdings sind regelmäßige Auffrischungen sinnvoll, da sich Hygienevorschriften und Krankheitsrisiken ändern können. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter regelmäßig über neue Regelungen informieren, um die Einhaltung aktueller Standards sicherzustellen und Infektionsrisiken zu minimieren.
Fazit: Infektionsschutzbelehrung als unverzichtbarer Baustein
Die Infektionsschutzbelehrung ist ein wichtiger Bestandteil der Prävenion im beruflichen Alltag. Sie dient nicht nur dem Schutz der Allgemeinheit, sondern auch der individuellen Sicherheit der Arbeitnehmer.
Ob vor Ort oder online – die Teilnahme an der Belehrung ist einfach und eine Investition in die Gesundheit aller. Achten Sie darauf, die Bescheinigung stets griffbereit zu haben, um sie bei Bedarf vorweisen zu können.