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Die vorvertragliche Anzeigenpflicht bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die vorvertragliche Anzeigenpflicht entscheidend, alle Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
  • Wer hier versehentlich oder bewusst unvollständige Angaben macht, riskiert im Leistungsfall eine Vertragsänderung oder sogar die Kündigung des Versicherungsschutzes.
  • Besonders häufig entstehen Probleme, wenn Informationen weggelassen oder vom Versicherungsvertreter nicht korrekt im Antrag erfasst wurden.
  • Wird der Antrag auf BU-Rente abgelehnt, lohnt sich eine rechtliche Prüfung, häufig bestehen dennoch Chancen auf Durchsetzung der Ansprüche.

Was ist die vorvertragliche Anzeigenpflicht?

Was ist die vorvertragliche Anzeigenpflicht?

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind Sie gesetzlich verpflichtet, alle sogenannten gefahrerheblichen Umstände mitzuteilen, also Informationen, die für die Risikoprüfung der Versicherung relevant sind. Dazu zählen insbesondere Ihre Gesundheitsangaben der letzten drei Jahre. Die Fragen sind oft sehr detailliert formuliert, etwa nach jeder Untersuchung, Beratung oder unbehandelten Beschwerden.

Was zunächst nachvollziehbar erscheint, schließlich will die Versicherung das Risiko eines Leistungsfalls einschätzen, führt in der Praxis häufig zu Konflikten.

Denn: Nicht jede fehlerhafte Angabe ist automatisch eine arglistige Täuschung. Oft erinnern sich Antragsteller schlicht nicht mehr an jede Behandlung oder wissen nicht, welche Diagnose tatsächlich im Arztbericht vermerkt wurde.

Hinzu kommt: Wird der Antrag über einen Versicherungsvertreter gestellt, werden Fragen oft mündlich vereinfacht wiedergegeben. Formuliert der Vertreter die Fragen ungenau und lässt gemachte Angaben im Antrag weg, gilt die Information trotzdem als der Versicherung bekannt.

Viele Anfechtungen von Versicherungen beruhen auf dem Vorwurf, Sie hätten Ihre Anzeigepflicht arglistig verletzt, was nur selten zutrifft. Die rechtliche Schwelle dafür liegt hoch: Es muss nachweisbar sein, dass Sie bewusst Informationen verschwiegen haben, um den Vertragsabschluss zu beeinflussen.

Wenn Ihnen eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorgeworfen wird, empfiehlt es sich, frühzeitig rechtlichen Beistand durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu suchen. So können Sie Ihre Ansprüche besser durchsetzen und erhalten womöglich doch Ihre BU-Rente.

Anzeigepflicht bei BU: Warum sie für die Annahme entscheidend ist

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert oft hohe monatliche Renten über Jahrzehnte hinweg ab. Am Beispiel eines 35-jährigen Versicherungsnehmers wird das deutlich: Möchte er eine BU-Rente von 2.000 Euro bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren absichern, ergibt sich ein Gesamtrisiko von 768.000 Euro, also 2.000 Euro x 12 Monate x 32 Jahre.

Für die Versicherung ist das ein erheblicher finanzieller Einsatz. Entsprechend groß ist ihr Interesse, das Risiko vor Vertragsabschluss realistisch einschätzen zu können. Genau hier greift die vorvertragliche Anzeigepflicht: Sie sind als Antragsteller verpflichtet, alle Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Nur zum Zeitpunkt der Antragstellung hat die Versicherung die Möglichkeit, sich ein Bild von Ihrem Gesundheitszustand zu machen und zu entscheiden, ob sie das Risiko übernimmt. Später ist das nicht mehr möglich. Die Angaben, die Sie zu diesem Zeitpunkt machen, bilden also die Entscheidungsgrundlage für den Vertragsabschluss.

Kurz gesagt: Ihre ehrlichen Antworten sind der Schlüssel dafür, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung zustande kommt, und unter welchen Bedingungen.

Welche Folgen drohen bei Verstoß gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht?

„Wir kündigen den Vertrag nach § 19 VVG aufgrund der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.“, Diese Nachricht möchte niemand erhalten. Vor allem nicht, wenn bereits ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt wurde. Doch genau das kann passieren, wenn bei der Antragstellung nicht alle Gesundheitsangaben korrekt oder vollständig gemacht wurden.

Erhält der Versicherer im Nachhinein Hinweise darauf, dass die Angaben im Antrag nicht mit dem tatsächlichen Gesundheitszustand übereinstimmen, kann er den Vertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) anpassen oder sogar kündigen. Welche Konsequenz droht, hängt vom Ausmaß der Abweichung und ihrer Relevanz für das versicherte Risiko ab.

Mögliche Folgen im Überblick:

  • Risikozuschlag: Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, Sie zahlen jedoch künftig höhere Beiträge.
  • Leistungsausschluss: Bestimmte Erkrankungen oder Risiken werden nachträglich vom Versicherungsschutz ausgenommen.
  • Kombination: Sowohl Risikozuschlag als auch Leistungsausschluss werden wirksam.
  • Vertragskündigung: Der Versicherungsschutz wird beendet, meist ohne Rückzahlung der bisher gezahlten Beiträge.

Zur Kündigung kommt es insbesondere dann, wenn die nicht angegebenen Informationen bei Vertragsschluss zu einer Ablehnung geführt hätten.

Ein klassisches Beispiel: Eine nicht genannte, langjährige Psychotherapie. Das bewusste Weglassen solcher Angaben, ob absichtlich oder aus Unwissenheit, ist der häufigste Grund für eine Obliegenheitsverletzung.

Umso wichtiger ist es, alle Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und ehrlich zu beantworten und sich bei Unsicherheiten rechtzeitig fachkundig beraten zu lassen.

BU-Rentenantrag wegen Pflichtverletzung abgelehnt, wie geht es weiter?

BU-Rentenantrag wegen Pflichtverletzung abgelehnt, wie geht es weiter?

Ihr Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente wurde mit der Begründung abgelehnt, Sie hätten Ihre Obliegenheiten verletzt oder gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht verstoßen? Lassen Sie sich davon nicht entmutigen, sondern handeln Sie.

Wir empfehlen: Kontaktieren Sie die Berufsunfähigkeitshilfe. Die spezialisierten Juristinnen und Juristen prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich. In vielen Fällen zeigt sich, dass die Ablehnung auf Missverständnissen oder formalen Fehlern im Leistungsantrag beruht.

Gerade als Laie ist es leicht, im Antrag ungewollt Angaben zu machen, die später gegen Sie verwendet werden, etwa weil Sie Informationen preisgeben, zu denen Sie gar nicht verpflichtet sind. Deshalb gilt: Je früher Sie professionelle Unterstützung hinzuziehen, desto besser sind Ihre Chancen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

FAQ

Was ist die vorvertragliche Anzeigenpflicht bei der BU-Versicherung?

Die vorvertragliche Anzeigenpflicht verpflichtet Sie dazu, alle Gesundheitsfragen im Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Diese Angaben ermöglichen es dem Versicherer, das Risiko richtig einzuschätzen und entscheiden darüber, ob ein Vertrag zustande kommt.

Muss ich jede Kleinigkeit angeben?

Grundsätzlich ja, sofern die Information im Rahmen der Gesundheitsfragen abgefragt wird. Auch scheinbar belanglose Arztbesuche oder kurze Behandlungen können relevant sein. Wenn Sie unsicher sind, ob etwas anzugeben ist, lassen Sie sich im Zweifel beraten, bevor Sie den Antrag absenden.

Kann der Versicherer den Vertrag nach Jahren noch anfechten?

Ja, das ist möglich. Stellt sich heraus, dass bei Antragstellung relevante Informationen verschwiegen wurden, kann der Versicherer den Vertrag auch Jahre später noch anfechten oder kündigen, sofern er die Verletzung der Anzeigepflicht nachweisen kann.

Wann darf der Versicherer Leistungen verweigern?

Leistungen dürfen verweigert werden, wenn der Versicherer nachweisen kann, dass Sie bei Antragstellung gegen die Anzeigepflicht verstoßen haben und er den Vertrag in Kenntnis der vollständigen Informationen nicht oder nur mit anderen Bedingungen abgeschlossen hätte. In schweren Fällen, etwa bei Arglist, kann sogar der gesamte Versicherungsschutz entfallen.

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