Viele Arbeitnehmer fragen sich in bestimmten Situationen: Wie lange kann man rückwirkend krankschreiben? Besonders dann, wenn man plötzlich erkrankt, aber erst nach einigen Tagen einen Arzttermin erhält. Die Unsicherheit ist groß, denn wer zu spät eine ärztliche Bescheinigung bekommt, riskiert den Verlust seines Anspruchs auf Lohnfortzahlung.
Dieser Artikel erklärt verständlich und ausführlich, welche Regeln gelten, wie eine rückwirkende Krankschreibung funktioniert, welche Grenzen bestehen und welche Fehler unbedingt vermieden werden sollten.
Wie lange kann man rückwirkend krankschreiben?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist für Arbeitnehmer ein zentrales Dokument. Sie bestätigt, dass jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine Arbeit zu verrichten. Ohne diese Bescheinigung kann ein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Doch was passiert, wenn man krank wird und den Arzt erst nach einigen Tagen aufsucht. Genau hier stellt sich die Frage: Wie lange kann man rückwirkend krankschreiben?
Eine rückwirkende Krankschreibung soll sicherstellen, dass auch Krankheitstage anerkannt werden, an denen kein Arztbesuch möglich war. Das kann zum Beispiel an Wochenenden, Feiertagen oder während des Urlaubs der Fall sein. Dennoch gilt, dass die ärztliche Bescheinigung nicht beliebig rückdatiert werden darf.
Wann eine rückwirkende Krankschreibung erlaubt ist
Eine rückwirkende Krankschreibung darf nur erfolgen, wenn der Arzt zweifelsfrei feststellen kann, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits vor dem Untersuchungstag bestand. Diese Feststellung muss auf medizinischen Fakten beruhen. Der Arzt darf also nicht allein aufgrund der Aussage des Patienten rückwirkend bescheinigen, dass er krank war.
Typische Situationen, in denen eine rückwirkende Krankschreibung erlaubt sein kann, sind etwa:
- Der Patient erkrankt am Wochenende, und die Praxis öffnet erst am Montag.
- Der Patient ist im Ausland und kann dort keinen Arzt aufsuchen.
- Die Krankheit beginnt schleichend, und der Arzt erkennt anhand der Symptome, dass sie schon mehrere Tage vorher bestanden haben muss.
In all diesen Fällen gilt die gesetzliche Begrenzung. Der Arzt darf nur für einen bestimmten Zeitraum rückwirkend bescheinigen.
Wie lange kann man rückwirkend krankschreiben? Die gesetzliche Grenze
Nach den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien dürfen Ärzte eine Krankschreibung höchstens für drei Kalendertage rückwirkend ausstellen. Das bedeutet, dass eine Bescheinigung für einen Zeitraum von bis zu drei Tagen vor dem Arztbesuch gültig sein kann, wenn die Arbeitsunfähigkeit medizinisch nachvollziehbar ist.
Wenn also ein Arbeitnehmer am Donnerstag zum Arzt geht, kann der Arzt bescheinigen, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits am Montag begann. Mehr als drei Tage rückwirkend sind nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn eine stationäre Behandlung nachgewiesen werden kann oder eine eindeutige medizinische Begründung vorliegt.
Die Drei-Tage-Regel gilt unabhängig davon, ob es sich um Arbeitstage, Wochenenden oder Feiertage handelt. Entscheidend ist der Kalendertag, nicht der Arbeitstag.
Wie eine rückwirkende Krankschreibung in der Praxis funktioniert
Wenn ein Arbeitnehmer verspätet zum Arzt geht, prüft dieser zuerst die Symptome und den Verlauf der Erkrankung. Anschließend stellt er fest, ab wann die Arbeitsunfähigkeit bestanden hat. Erkennt der Arzt, dass die Krankheit schon früher vorhanden war, darf er die Bescheinigung rückwirkend ausstellen.
In der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird dann sowohl das Datum des Arztbesuchs als auch der Beginn der Arbeitsunfähigkeit vermerkt. So ist nachvollziehbar, ab welchem Tag die Arbeitsunfähigkeit bestand und wann die Bescheinigung ausgestellt wurde.
Arbeitnehmer sollten beim Arztbesuch alle relevanten Informationen geben, zum Beispiel, seit wann sie sich krank fühlen, welche Symptome auftraten und ob es sich in den Tagen vor dem Termin verschlimmert hat. Je genauer die Schilderung ist, desto besser kann der Arzt beurteilen, ob eine rückwirkende Krankschreibung gerechtfertigt ist.
Was Arbeitnehmer bei einer rückwirkenden Krankschreibung beachten sollten

Wer krank wird, sollte seinen Arbeitgeber immer so früh wie möglich informieren. Eine Krankmeldung ist unabhängig von der ärztlichen Bescheinigung erforderlich. Sie zeigt, dass der Arbeitnehmer seinen Pflichten nachkommt und verhindert Missverständnisse.
Auch wenn die ärztliche Krankschreibung erst später folgt, sollte der Arbeitgeber bereits vorher wissen, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Wird die Krankschreibung dann rückwirkend ausgestellt, kann sie die Tage abdecken, an denen der Arbeitnehmer schon krank war.
Wichtig ist außerdem, dass keine Lücken zwischen den Krankheitszeiträumen entstehen. Eine Lücke kann dazu führen, dass die Entgeltfortzahlung ab dem Zeitpunkt der Lücke entfällt.
Wann eine rückwirkende Krankschreibung nicht möglich ist
Nicht jeder Wunsch nach einer rückwirkenden Krankschreibung wird erfüllt. Wenn der Arzt keine ausreichenden medizinischen Belege findet oder die Krankheit nicht eindeutig nachweisbar ist, darf er keine rückwirkende Bescheinigung ausstellen.
Das bedeutet, dass Arbeitnehmer in solchen Fällen auf die Kulanz ihres Arbeitgebers angewiesen sind. Viele Arbeitgeber zeigen Verständnis, wenn der Grund für die verspätete Krankschreibung nachvollziehbar ist. Dennoch besteht kein rechtlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung ohne gültige ärztliche Bescheinigung.
Zudem ist eine Krankschreibung, die länger als drei Tage rückwirkend ausgestellt wird, in der Regel unwirksam. Der Arbeitgeber darf sie ablehnen, und die Krankenkasse kann die Zahlung von Krankengeld verweigern.
Welche Folgen eine fehlerhafte rückwirkende Krankschreibung haben kann
Eine fehlerhafte oder ungültige Krankschreibung kann für Arbeitnehmer erhebliche Konsequenzen haben. Wird die Arbeitsunfähigkeit nicht korrekt nachgewiesen, verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Bei wiederholten Fehlern kann sogar eine Abmahnung erfolgen.
Auch die Krankenkasse prüft, ob die Bescheinigung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wenn die rückwirkende Krankschreibung gegen die Regeln verstößt, kann die Krankenkasse die Leistung verweigern. Es ist also wichtig, auf eine korrekte Ausstellung zu achten und eventuelle Lücken zu vermeiden.
Wie Ärzte bei einer rückwirkenden Krankschreibung vorgehen
Ärzte sind verpflichtet, bei jeder Krankschreibung sorgfältig zu prüfen, ob die Angaben medizinisch vertretbar sind. Eine rückwirkende Krankschreibung darf nur ausgestellt werden, wenn die Befunde eindeutig sind. Dazu gehören zum Beispiel Symptome, Laborergebnisse oder eine sichtbare Verschlechterung des Gesundheitszustands.
Der Arzt muss dokumentieren, welche Gründe für die Rückdatierung vorliegen. Diese Dokumentation ist wichtig, falls später Rückfragen durch den Arbeitgeber oder die Krankenkasse erfolgen. Wird eine rückwirkende Krankschreibung zu leichtfertig ausgestellt, kann das für den Arzt rechtliche Folgen haben.
Typische Beispiele für eine rückwirkende Krankschreibung

Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht, wie die Regel funktioniert.
Ein Arbeitnehmer erkrankt am Samstag mit hohem Fieber. Da die Praxis geschlossen ist, geht er am Montag zum Arzt. Der Arzt stellt fest, dass die Krankheit bereits am Wochenende begonnen hat, und bescheinigt die Arbeitsunfähigkeit rückwirkend ab Samstag.
Ein anderes Beispiel ist der Urlaub. Wenn ein Arbeitnehmer im Ausland erkrankt und keinen Arzt aufsuchen kann, kann der Hausarzt nach der Rückkehr eine Bescheinigung ausstellen. Diese darf aber ebenfalls nur bis zu drei Kalendertage rückwirkend gelten.
Diese Beispiele zeigen, dass eine rückwirkende Krankschreibung zwar möglich ist, aber nur innerhalb klarer Grenzen.
Wie lange kann man rückwirkend krankschreiben? Bedeutung für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer bedeutet diese Regelung, dass sie sich frühzeitig um ärztliche Hilfe kümmern müssen. Wer die Frist versäumt, läuft Gefahr, ohne gültige Bescheinigung dazustehen. Deshalb sollte man beim ersten Krankheitszeichen reagieren und möglichst bald einen Arzttermin vereinbaren.
Die Drei-Tage-Regel schützt beide Seiten. Sie verhindert Missbrauch, sorgt aber auch dafür, dass ehrliche Fälle berücksichtigt werden. Arbeitnehmer, die ihre Pflichten kennen und rechtzeitig handeln, haben im Krankheitsfall keine Nachteile zu befürchten.
Eine rückwirkende Krankschreibung ist also keine Notlösung, sondern eine rechtlich geregelte Möglichkeit, kurzfristige Verzögerungen bei Arztbesuchen auszugleichen.
Praktische Tipps für Arbeitnehmer
- Frühzeitig handeln
Sobald Sie merken, dass Sie krank werden, informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Eine einfache Nachricht reicht zunächst aus. - Arztbesuch nicht hinauszögern
Auch wenn Sie hoffen, dass sich der Zustand bessert, sollten Sie rechtzeitig zum Arzt gehen. - Symptome genau schildern
Geben Sie dem Arzt so viele Informationen wie möglich. Das erleichtert die Einschätzung, ob eine rückwirkende Krankschreibung gerechtfertigt ist. - Auf das Ausstellungsdatum achten
Überprüfen Sie, ob die Daten auf der Bescheinigung korrekt sind. - Dokumentation aufbewahren
Bewahren Sie Kopien Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf, falls Nachfragen entstehen.
Diese einfachen Schritte helfen, Missverständnisse zu vermeiden und rechtlich abgesichert zu bleiben.
Fazit: Wie lange kann man rückwirkend krankschreiben?
Die Frage „Wie lange kann man rückwirkend krankschreiben?“ lässt sich klar beantworten. In Deutschland ist eine rückwirkende Krankschreibung für maximal drei Kalendertage möglich, wenn der Arzt die Arbeitsunfähigkeit eindeutig feststellen kann. Eine längere Rückdatierung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Arbeitnehmer sollten ihre Krankmeldung stets frühzeitig an den Arbeitgeber weitergeben und den Arzt so bald wie möglich aufsuchen. Wer seine Pflichten kennt und die gesetzlichen Vorgaben beachtet, ist auf der sicheren Seite. Eine rückwirkende Krankschreibung kann hilfreich sein, sollte aber nur in begründeten Ausnahmefällen genutzt werden.
FAQs: Wie lange kann man rückwirkend krankschreiben? Alles was Sie noch wissen müssen
Kann ein Arzt länger als 3 Tage rückwirkend krankschreiben?
Nein, ein Arzt darf in der Regel keine Krankschreibung ausstellen, die länger als drei Kalendertage rückwirkend gilt. Diese Grenze ist gesetzlich festgelegt und dient der Nachvollziehbarkeit der Arbeitsunfähigkeit.
Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen, etwa bei einem eindeutig belegbaren Krankheitsverlauf, könnte ein Arzt eine abweichende Entscheidung treffen. Solche Fälle sind jedoch äußerst selten und müssen medizinisch genau begründet werden. Arbeitnehmer sollten daher möglichst früh einen Arzt aufsuchen, um Probleme bei der Bescheinigung zu vermeiden.
Was bedeutet 3 Tage rückwirkend Beispiel?
- Wenn ein Arbeitnehmer am Freitag krank wird, aber erst am Montag zum Arzt geht, kann der Arzt die Krankschreibung für Freitag, Samstag und Sonntag rückwirkend ausstellen.
- Die drei Kalendertage zählen unabhängig davon, ob es sich um Arbeitstage, Wochenenden oder Feiertage handelt.
- Eine rückwirkende Krankschreibung für mehr als drei Tage ist nicht zulässig und kann vom Arbeitgeber abgelehnt werden.
Was tun, wenn der Arzt nicht rückwirkend krank schreibt?
| Situation | Handlungsempfehlung | Hinweis |
|---|---|---|
| Arzt lehnt Rückdatierung ab | Ehrlich schildern, wann die Beschwerden begonnen haben | Arzt ist nicht verpflichtet, rückwirkend zu bescheinigen |
| Keine Krankschreibung erhalten | Sofort Arbeitgeber informieren und Krankheitsverlauf erklären | Ggf. Arbeitsunfähigkeitsnachweis nachreichen |
| Lücke in der Bescheinigung | Nachfolgetermin beim Arzt vereinbaren | Lücken können Entgeltfortzahlung gefährden |
| Krankenkasse kontaktieren | Unterstützung und Beratung einholen | Besonders bei längerer Arbeitsunfähigkeit ratsam |
Kann man eine Krankmeldung im Nachhinein holen?
Ja, eine Krankmeldung kann im Nachhinein geholt werden, aber nur innerhalb der zulässigen Frist. Das bedeutet, dass der Arzt die Arbeitsunfähigkeit für maximal drei Kalendertage rückwirkend bescheinigen darf. Entscheidend ist, dass die Krankheit objektiv schon vorlag und der Arzt dies medizinisch nachvollziehen kann.
Wer zu spät zum Arzt geht, riskiert, dass die Bescheinigung nicht anerkannt wird und der Anspruch auf Entgeltfortzahlung verloren geht. Es ist daher ratsam, bereits beim ersten Krankheitszeichen den Arzt zu informieren und möglichst früh einen Termin zu vereinbaren.








