Mitarbeiter Geschenke zu Weihnachten bleiben steuerfrei, wenn Sie einen von drei Wegen nutzen: den Sachbezug bis 50 Euro im Monat, den Freibetrag von 110 Euro für die Weihnachtsfeier oder beides kombiniert, also bis zu 160 Euro pro Person.
Die bekannte 60-Euro-Grenze für Aufmerksamkeiten gilt an Weihnachten nicht. Wer das übersieht, beschert seinem Team im schlimmsten Fall einen Lohnsteuer-Posten statt einer Freude.
Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter: Warum die 60-Euro-Grenze nicht greift
Viele Unternehmen gehen davon aus, dass Weihnachtsgeschenke bis 60 Euro automatisch steuerfrei sind. Diese Annahme ist weit verbreitet und trotzdem falsch. Die 60-Euro-Freigrenze für Aufmerksamkeiten gilt nur bei persönlichen Anlässen wie einem Geburtstag oder einem Dienstjubiläum. Weihnachten zählt im deutschen Steuerrecht nicht dazu, denn es betrifft alle gleichzeitig und hat keinen individuellen Bezug zur einzelnen Person.
Das heißt nicht, dass Sie nichts schenken dürfen. Es heißt nur, dass Sie einen anderen Rahmen wählen müssen. Dafür stehen Ihnen drei legale Wege offen, die wir uns einzeln ansehen.
Mitarbeiter steuerfrei beschenken zu Weihnachten

| Baustein | Steuerfreie Grenze | Bedingung |
|---|---|---|
| Monatlicher Sachbezug (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) | bis 50 € brutto pro Monat | Freigrenze; kein Bargeld |
| Betriebsveranstaltung (§ 19 Abs. 1 EStG) | bis 110 € brutto pro Feier | Freibetrag; inklusive Essen, Location, Programm |
| Kombination beider Wege | bis 160 € pro Mitarbeiter | Sachbezug und Feier im Dezember |
| Pauschalbesteuerung (§ 37b EStG) | höherwertige Geschenke | 30 % pauschal durch den Arbeitgeber |
Sachbezug: 50 Euro im Monat für Mitarbeitergeschenke
Der monatliche Sachbezug ist der einfachste Weg. Sie dürfen Ihren Beschäftigten bis zu 50 Euro brutto pro Monat als Sachleistung gewähren, ohne dass Lohnsteuer anfällt. Diese Grenze gilt für den Dezember nur, wenn Sie in diesem Monat noch keine anderen Sachbezüge gewährt haben.
Zwei Regeln sind entscheidend:
- Kein Bargeld. Geeignet sind Sachgutscheine, Tankkarten oder Sachgeschenke. Bargeld und Geldgutscheine fallen heraus.
- Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei 50,01 Euro wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Cent darüber. Planen Sie daher mit etwas Puffer, etwa bei Versandkosten oder Gravuren, falls diese mit in den Wert einfließen.
Weihnachtsfeier: 110 Euro Freibetrag
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro brutto pro Feier (§ 19 Abs. 1 EStG). Das ist ein Freibetrag und keine Freigrenze: Liegen die Kosten darüber, ist nur der übersteigende Teil steuerpflichtig.
Überreichen Sie ein Geschenk im Rahmen der Weihnachtsfeier, zählt sein Wert in die 110 Euro hinein. Essen, Location, Programm und Präsent teilen sich also dasselbe Budget. Ein aufwendiges Menü und ein teures Geschenk passen oft nicht zusammen.
Mitarbeitende steuerfrei beschenken: Die Kombination bis 160 Euro
Die beiden Wege lassen sich verbinden. Überreicht Ihr Unternehmen im Dezember einen Sachbezugsgutschein über 50 Euro und feiert zusätzlich eine Weihnachtsfeier für 110 Euro, einschließlich einer kleinen Überraschung vor Ort, bleiben 160 Euro pro Mitarbeiter komplett abgabenfrei.
Das ist der Kipppunkt, den Sie als Obergrenze im Kopf behalten sollten.
Mitarbeiter Geschenke zu Weihnachten: Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG
Manche Geschenke sprengen die Grenzen, etwa Tech-Gadgets über 50 Euro. Dann können Sie als Arbeitgeber die Steuer pauschal mit 30 % übernehmen. Für die Beschäftigten fällt dann keine Lohnsteuer an. Sie bezahlen die Steuer allerdings selbst, kalkulieren Sie diese Kosten also ein.
Hinweis für Österreich
Wenn Sie auch den österreichischen Markt bedienen: Dort liegt der steuerfreie Höchstbetrag für Weihnachtsgeschenke (Sachzuwendungen) bei 186 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.
Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Klären Sie Ihre konkrete Lohnabrechnung im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung.
Geschenkideen für Weihnachtsgeschenke nach Budget

Mit den Grenzen im Kopf wird die Auswahl einfacher. Wir ordnen die Geschenkideen in drei Budgetklassen.
Kleine Weihnachtsgeschenke unter 25 Euro
Kleine Weihnachtsgeschenke eignen sich als Aufmerksamkeit oder als Ergänzung zur Weihnachtsfeier. Drei Richtungen funktionieren gut:
- Personalisiertes Alltagsdesign: Espressotassen mit Monogramm oder Trinkflaschen und Thermobecher aus Edelstahl. Sie begleiten Ihr Team täglich.
- Kulinarische Kleinigkeiten: Ein hochwertiges Set aus Bio-Gewürzen, Olivenöl oder regionale Feinkost.
- Desk-Upgrade: Ein Schreibtisch-Organizer mit integrierter Induktionsladefunktion für Smartphones.
Hochwertige Mitarbeitergeschenke bis 50 Euro
Diese Klasse schöpft den 50-Euro-Sachbezug aus. Hier lohnt sich ein genauer Blick, weil das Geschenk spürbar wertig wirken darf:
- Tech-Gadgets: Apple AirTags oder andere Bluetooth-Tracker, ein Bluetooth-Lautsprecher einer Markenfirma oder eine ergonomische Rückenlehne für den Bürostuhl oder das Homeoffice.
- Genusskisten: Hochwertige Gourmet-Weihnachtskörbe. Wichtig: Bieten Sie fleischfreie und alkoholfreie Alternativen an, damit sich niemand ausgeschlossen fühlt.
- Nachhaltigkeit und Wärme: Kuschelige Fleece-Hoodie-Decken oder hochwertige Stanley-Becher für unterwegs.
Achten Sie bei jedem dieser Geschenke darauf, dass der Gesamtwert die 50 Euro nicht berührt.
Geschenke mit Logo: originell oder austauschbar?
Ein Logo auf dem Präsent verleiht ihm eine Verbindung zum Unternehmen, birgt aber ein Risiko: Dominiert das Branding, wirkt das Geschenk schnell wie Werbung und weniger wie Wertschätzung. Wenn Sie ein Logo einsetzen, halten Sie es dezent.
Persönliche Details wie ein Monogramm oder ein Name wirken meist stärker als ein großes Firmenzeichen.
Erlebnisse und Flexibilität über 50 Euro
Wer mehr investieren möchte, landet meist bei Erlebnisanbietern oder bei der Pauschalbesteuerung. Zwei Ansätze bieten sich an:
- Flex-Gutscheine: Universalgutscheine wie der Wunschgutschein oder Pluxee sowie Sachbezugslösungen von Anbietern wie Edenred geben Ihrem Team die Wahl. Auch Gutscheine für Hotel- oder Kurztrips (zum Beispiel Hotelgift) eignen sich, weil Mitarbeiter Datum und Ziel selbst bestimmen.
- Team-Events als Geschenk: Ein gemeinsamer Kochworkshop, ein Escape-Room-Event oder ein privates Weihnachts-Tasting. Der Vorteil: Das Geschenk verbindet das Team.
Prüfen Sie bei Gutscheinen immer, ob sie als Sachbezug gelten und kein Bargeld ersetzen. Sonst verlieren Sie die Steuerfreiheit.
Warum Aufmerksamkeit zur Mitarbeiterbindung mehr zählt als der Preis
Ein Geschenk bindet niemanden an ein Unternehmen, das das Jahr über wenig Wertschätzung zeigt. Es kann aber ein sichtbares Zeichen setzen, wenn es zum Rest passt. Ein paar Grundsätze helfen:
- Persönlich statt beliebig. Ein Geschenk, das erkennbar zur Person oder zum Team passt, wirkt stärker als ein teures Standardpaket.
- Fair für alle. Wenn einzelne Teams oder Standorte deutlich weniger erhalten, entsteht Unmut. Legen Sie ein einheitliches Budget fest.
- Übergabe mit Anlass. Ein Präsent, das bei der Weihnachtsfeier oder im Team-Meeting überreicht wird, hat mehr Gewicht, als wenn es unbemerkt auf dem Schreibtisch liegt. Denken Sie dabei an die 110-Euro-Grenze der Feier.
- Inklusiv denken. Gerade bei Genussprodukten sollten Alternativen für verschiedene Ernährungsweisen vorhanden sein.
So wird aus dem Geschenk mehr als eine Pflichtübung. Sie investieren in Mitarbeiterbindung, ohne die steuerlichen Grenzen zu verletzen.
Häufige Fragen zu Mitarbeiter Geschenke zu Weihnachten
Gilt die 60-Euro-Grenze auch an Weihnachten?
Nein. Die 60-Euro-Freigrenze für Aufmerksamkeiten gilt nur bei persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Dienstjubiläum. Weihnachten fällt nicht darunter.
Dürfen Mitarbeiter Bargeld zu Weihnachten erhalten?
Beim steuerfreien Sachbezug nicht. Bargeld und Geldgutscheine sind ausgeschlossen. Zulässig sind Sachgutscheine, Tankkarten und Sachgeschenke.
Was passiert, wenn das Geschenk 50,01 Euro kostet?
Beim Sachbezug handelt es sich um eine Freigrenze. Überschreiten Sie die 50 Euro auch nur um einen Cent, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Wie viel darf ein Mitarbeitergeschenk zu Weihnachten maximal kosten, ohne dass Steuern anfallen?
Bis zu 160 Euro pro Mitarbeiter bleiben abgabenfrei, wenn Sie 50 Euro als Sachbezug und eine Weihnachtsfeier mit 110 Euro Gesamtwert kombinieren. In Österreich liegt der Höchstbetrag für Sachzuwendungen bei 186 Euro pro Jahr.
Was gilt für teurere Geschenke?
Höherwertige Geschenke, etwa Tech-Gadgets über 50 Euro, können Sie als Arbeitgeber mit 30 % pauschal versteuern. Die Mitarbeitenden zahlen dann keine Lohnsteuer darauf.








